Bedarfsbasierter Energieausweis

oder auch "Bedarfsabhängiger Energieausweis", "Bedarfsorientierter Energieausweis", "Bedarfsausweis", "Energieausweis nach Energiebedarf", "Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs" oder "Energieausweis abhängig vom Energiebedarf"

Alle Eigentümer von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden, KÖNNEN sich einen bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.

Energieausweis Pflicht:

Eigentümer von Gebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) sind verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten auf Anfrage den Energieausweis vorzuzeigen. Der Energieausweis wird nicht erst beim Unterzeichnen eines Kauf oder Mietvertrag benötigt!

Wenn das Wohngebäude verkauft oder vermietet werden soll:
Eigentümer mit Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen und durch (u.U. nachträgliche Sanierung) die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht entsprechen MÜSSEN einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können.

Wenn Sie sich einen bedarfasbasierten Energieausweis ausstellen lasse, achten Sie unbedingt auf folgende Sachverhalte:

 

Schön und Vorteilhaft ist:

  • eine Vorschau auf den Energieausweis, um Ihre Eingaben zu kontrollieren oder dem Aussteller zusätzliche Information zum Haus zu geben, damit dieser gegebenenfalls bei schlechten Ergebnissen, handeln kann.
  • Bezahlen Sie nur auf Rechnung, so haben Sie eine bessere Verhandlungsposition bei Nachbesserung
  • ein Forum in dem Sie vorab Fragen stellen können
  • Information über den Status Ihrer Bestellung (Auftrag: Eingegangen, Kontrolliert und korrekt, versendet)
  • wenn auf der Internetseite aktuelle News zu finden sind, kann auf mehr als einen Hobbyaussteller geschlossen werden
  • Hilfen und Begriffserklärungen

 

 

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