Energieausweis für Nichtwohngebäude, Gewerbe

oder auch "Gewerbeausweis", "Energieausweis für gewerbeimmobilien", "Energieausweis für Nicht-Wohngebäude", "Energieausweis für Gewerberaum"

Egal ob Sie sich für

  • ein Hotell
  • Industrie
  • öffentliche Gebäude
  • Bürohaus
  • Lagerhalle Lagerhaus
  • Vereinshaus
  • Schule
  • Kindergarten

einen Energieausweis austellen lassen, Sie können immer den verbrauchsbasierten Energieausweis wählen.

Alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden, KÖNNEN, soweit Verbrauchsdaten verfügbar sind, in jedem Fall den deutlich günstigeren Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude aber auch den bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.

Energieausweis Pflicht:

Eigentümer von Nichtwohngebäude sind ab dem 01.07.2009 verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten auf Anfrage den Energieausweis vorzuzeigen. Der Energieausweis wird nicht erst beim Unterzeichnen eines Kauf oder Mietvertrag benötigt!

Wenn das Nichtwohngebäude verkauft oder vermietet werden soll:
Eigentümer von Nichtwohngebäude, MÜSSEN sich einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen. KÖNNEN aber auch auf den Bedarfsbasierten zurückgreifen.

Die Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweisses für Nichtwohngebäude ist extrem aufwendig und erfordert in jedem Fall eine Vor-Ort-Untersuchung.

Die Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweisses für Nichtwohngebäude erfordert einen nicht so großen Aufwand, da die Grundlage für den Ausweis lediglich der Energieverbrauch ist.

 

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