Verbrauchsbasierter Energieausweis

oder auch "Verbrauchsabhängiger Energieausweis", "Verbauchsorientierter Energieausweis", "Verbrauchspass", "Energieausweis nach Energieverbrauch", "Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs" oder "Energieausweis abhängig vom Energieverbrauch"

Alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden KÖNNEN sich einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.

Alle Eigentümer von Wohngebäuden, die nicht verkaufen oder vermieten, KÖNNEN sich einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen.

 

Energieausweis Pflicht:

Eigentümer von Gebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) sind verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten auf Anfrage den Energieausweis vorzuzeigen. Der Energieausweis wird nicht erst beim Unterzeichnen eines Kauf oder Mietvertrag benötigt!

Wenn das Wohngebäude oder Nichtwohngebäude verkauft oder vermietet werden soll:

Eigentümer von Gebäuden, die ab 1977 gebaut wurden oder mehr als 4 Wohneinheiten besitzen, MÜSSEN sich mindestens einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen. KÖNNEN aber auch auf den Bedarfsbasierten zurückgreifen.

Außerdem müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die durch (u.U. nachträgliche Sanierung) den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, mindestens einen verbrauchsbasierten Energieausweis vorzeigen können.

Wenn Sie sich einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lasse, achten Sie unbedingt auf folgende Sachverhalte:

 

Schön und Vorteilhaft ist:

 

 

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